Die Kosten für Beratung, Diagnostik und Therapie orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) sowie am benötigten Zeitaufwand. Selbstverständlich werden alle anfallenden Kosten vor der Behandlung besprochen und Sie werden von mir über die Konditionen aufgeklärt.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen im Regelfall keine Kosten für Heilpraktikerleistungen, außer es besteht eine entsprechende Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen. Jedoch können die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung in Abhängigkeit von Ihren Einkommensverhältnissen steuerlich anerkannt werden.
Private Kassen, Zusatzversicherungen sowie Beihilfestellen erstatten Leistungen entsprechend den vereinbarten Tarifen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen in welcher Höhe übernommen werden.
Besonderer Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Die von mir angewandten komplementärmedizinischen und naturheilkundlichen Methoden beruhen auf jahrelanger Erfahrung. Viele dieser Methoden sind im naturwissenschaftlichen Sinne noch nicht bewiesen und werden von der evidenzbasierten Medizin nicht anerkannt, auch wenn sie sich in der Praxis bewährt haben.
Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass bei jeder Form von medizinischen Behandlungen kein Heilversprechen abgegeben werden kann. Die Inhalte meiner Webseite sollen nicht den Eindruck erwecken, dass Linderung oder Besserung der Beschwerden garantiert werden kann.